“Datenschutz” bedeutet, dass Daten geschützt werden müssen. Diese Verpflichtung ist klar. Aber vor wem oder was die Daten geschützt werden sollen und warum, darüber gibt “Datenschutz” leider keine Auskunft.
Auf der einen Seite ist das Interesse des Staates an den Daten des Einzelnen sehr groß. Auf der anderen Seite ist die Gier der großen (Internet-)Konzerne nach unseren Daten noch viel größer. Denn mit den Daten der Menschen lässt sich sehr, sehr viel Geld verdienen. Aber auch sehr viel Schaden anrichten. Um das Schlimmste zu verhindern und dem unbändigen Hunger der Datenkraken einen Riegel vorzuschieben, braucht es einen funktionierenden Datenschutz.
Die Datenkraken kennen uns genau!Schon heute wissen die großen Datensammler fast alles über uns, und all diese Daten können missbraucht werden: Wie fänden Sie es, wenn Ihre Autoversicherung die Regulierung eines Schadens verweigert, nur weil Ihre Google-Navigation angezeigt hat, dass Sie mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren?
Oder wie wäre es, wenn Ihre Krankenkasse in Zukunft mehr Geld von Ihnen will, weil die Gesundheitsdaten Ihres Smartphones darauf hinweisen, dass Sie einen ungesunden Lebensstil führen?
Sie hätten auch keine Freude daran, wenn Sie bei einer Bewerbung nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen würden, nur weil Sie Mitglied einer bestimmten Partei und in der Gewerkschaft sind.
Sie sehen:
Datenschutz geht uns alle an.

Daten sind das Öl der Zukunft
und ein Milliarden-Dollar-Markt.
Ihr Missbrauch ist verlockend
und muss unterbunden werden.
Worauf zielen Datenschutz und Datensicherheit?
Die personenbezogenen Daten
(und die dazugehörigen Begriffe)

Das ist Erika Müller (Vor- und Nachname). Sie ist weiblich (Geschlecht), 158 cm groß und hat blaue Augen (persönliche Kennzeichen). Sie wurde am 18. November 1978 in Frankfurt geboren (Geburtsdatum und -ort) und lebt in Berlin (Wohnort). Sie besuchte die Hauptschule (Bildung) und arbeitet als Verkäuferin in einem Schuhgeschäft (Beruf). Sie verdient 3.200,- Euro brutto (Verdienst), die auf ihr Konto bei der Stadtsparkasse Berlin (Bankverbindung) überwiesen werden. Sie ist geschieden (Familienstand) und alleinerziehende Mutter (Lebenssituation).
All das sind personenbezogene Daten, mit denen Erika identifiziert werden kann und die ihr zugeordnet werden können.
Darüber hinaus gibt es personenbezogene Daten, die gesellschaftlich sehr sensibel sind und unser Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen können:
Zum Beispiel die Informationen, ob Erika hetero- oder homosexuell ist (sexuelle Neigung), zu welcher Religion sie sich bekennt (Religion), welche Partei sie favorisiert (politische Meinung), ob sie chronische Krankheiten hat (Gesundheitszustand) oder einer Gewerkschaft beigetreten ist (Gewerkschaftszugehörigkeit)?
Diese Informationen sind besonders schützenswert und werden "besondere Kategorien personenbezogener Daten" genannt.
Neben diesen direkt auf eine Person bezogenen Daten gibt es auch Informationen, aus denen indirekt auf eine Person geschlossen werden kann und die deshalb ebenso von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt werden. Dazu gehören sachbezogene Daten wie zum Beispiel die IP-Nummer von Erikas Computer, das Kennzeichen ihres Kraftfahrzeugs oder ihre Telefonnummer. Aber auch beschreibende Daten können personenbezogen sein: Die Aussage “der erste schwarze Präsident der USA” verweist ganz klar auf Barack Obama und fällt damit ebenfalls unter die personenbezogenen Daten.


Merke:
Jede Information,
gehört zu den personenbezogenen Daten. Und alle personenbezogenen Daten werden durch die DSGVO geschützt. Ausnahmslos!
Die DSGVO schützt also die personenbezogenen Daten aller natürlichen Personen. Konkret bedeutet das, dass diese Daten nur unter strengen Auflagen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Die DSGVO schützt dagegen nicht die Daten einer Firma! Das bedeutet: Daten von juristischen Personen, beispielsweise von Unternehmen oder Vereinen, fallen nicht unter den Datenschutz. Alle Daten, die sich nicht auf eine Person beziehen, zum Beispiel Lagerlisten, Patentschriften oder Konstruktionszeichnungen, sind vom Datenschutz ausgenommen; doch natürlich unterliegen sie der Verschwiegenheit und der Datensicherheit!
Beim verantwortungsvollen Umgang mit Daten - vor allem auch mit den elektronischen Daten - müssen also sehr viele Dinge beachtet werden. Doch der Aufwand ist notwendig, denn schließlich bietet die Digitalisierung zahlreiche neue Chancen. Diese will unser Unternehmen bestmöglich nutzen. Und dafür müssen wir uns den aktuellen Entwicklungen im Datenschutz anpassen - nicht nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch, weil wir unsere sensiblen Kunden und Lieferanten nicht verärgern möchten.
Dabei hilft uns die Datenschutzgrundverordnung, denn sie legt den gesetzlichen Rahmen fest, in dem wir handeln dürfen. Im Detail regelt die DSGVO folgende Punkte: