Die Pflichten der Mitarbeiter

Kontrollieren Sie sich selbst

Jeder Mitarbeiter sollte sich selbst regelmäßig folgende Fragen beantworten:

Gibt es für meinen Arbeitsplatz klare und eindeutige Regelungen für Datenschutz und Datensicherheit?

Mit welchen Kunden- oder Mitarbeiterdaten habe ich zur Erfüllung meiner Aufgaben überhaupt Umgang und zu welchem Zweck genau?

Ist der Zugriff von anderen Mitarbeitern (wer in welchem Umfang Zugriff hat) eindeutig geregelt?

Wer ist Datenschutzbeauftragter meines Unternehmens?

Bei Unklarheiten müssen Sie immer
ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Datenschutzbeauftragten suchen.

Zusammenfassung

  • Vertraulichkeitserklärung einhalten, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus 
  • Richtlinien und Arbeitsanweisungen zum Datenschutz beachten
  • Nur solche Daten verarbeiten, die im Rahmen der Aufgabe erforderlich sind
  • Bei Fragen und Problemen: mit dem Datenschutzbeauftragten sprechen

Wir vertrauen Ihnen und Ihrer Kompetenz!

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