Grundsatz der Datenminimierung

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten vor: 

Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sein. Außerdem müssen sie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden.

Dieses Prinzip der Datenminimierung gilt auch bei der Verarbeitung innerhalb des Unternehmens und wird in diesem Fall "Berechtigungskonzept" genannt.

Zusammenfassung

  • Die DSGVO schreibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten den Grundsatz der Datenminimierung vor: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sein. Außerdem müssen sie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden.
  • Außerdem konkretisiert das Prinzip "Privacy by design and default" die Forderung zur Datenminimierung insbesondere für die Gestaltung von Software-Lösungen.

Wir vertrauen Ihnen und Ihrer Kompetenz!

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
>