Daten-Outsourcing und Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung

Was fällt unter diese Kategorie?

Zur Auftragsverarbeitung zählen viele Prozesse, die Unternehmen gerne auslagern, beispielsweise

  • die dauerhafte oder temporäre Nutzung von Cloud-Speichern oder Cloud-Anwendungen,
  • die Auslagerung des Kundenservices (z. B. Bestellannahme oder Kundenservice) an ein externes Callcenter,
  • die dauerhafte oder temporäre Nutzung externer Serverkapazitäten,
  • die Entsorgung von Datenträgern oder Akten,
  • Wartungsdienstleistungen der IT-Infrastruktur,
  • die Nutzung von Google Analytics,
  • die Nutzung von Service-Unternehmen wie E-Mail- oder CRM-Dienstleistern.

Wichtig zu wissen:

Ein Steuerberater ist immer als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO zu werten. Daher ist weder bei der Steuerberatung noch bei Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) notwendig.
Merke:
Der Auftraggeber darf nur mit solchen Auftragnehmern zusammenarbeiten, die garantieren können, dass sie die Verarbeitung der Daten unter Befolgung des Datenschutzrechts gewährleisten können.

Zusammenfassung

Spezielle IT-Bereiche befassen sich mit der Speicherung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenbeständen ("Big Data"), etwa indem sie "Data Mining" betreiben (also Muster herausfiltern).

Aber auch die Verarbeitung kleinerer Datenbestände wird oftmals von Unternehmen ausgelagert. Wenn davon auch personenbezogene Daten betroffen sind, muss zuvor ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen der verantwortlichen Stelle und dem Dienstleister geschlossen werden. Dieser Vertrag regelt alle inhaltlichen Details und erlaubt die Übermittlung der Daten ohne gesonderte gesetzliche Erlaubnis/Anordnung und ohne Einwilligung des Betroffenen.

Beispiele für Auftragsverarbeitung sind der Einsatz von Cloud-Speichern, Shop-Hostern, Callcentern, Daten- oder Akten-Vernichtungsunternehmen, IT-Wartungsunternehmen, Google Analytics, E-Mail- oder CRM-Dienstleistern.

Verantwortlich bei Verstößen gegen den Datenschutz ist in erster Linie der Auftraggeber; doch auch der Auftragsverarbeiter muss die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten und ggf. mit haften.

Wir vertrauen Ihnen und Ihrer Kompetenz!

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