Begriffe, die Sie kennen sollten

In dieser Lektion erläutern wir Ihnen die wichtigsten Begriffe der Datenschutz-Grundverordnung, damit Sie wissen, worum es geht.

Sie kennen bereits die Begriffe “personenbezogene Daten”, “sachbezogene Daten” und “besondere Arten personenbezogener Daten” und wissen, was damit gemeint ist.

Im Folgenden erfahren Sie, wer am Datenschutz beteiligt ist und was mit den Daten alles gemacht werden darf.

Wer sind die Beteiligten?

Hier zunächst einmal drei Begriffe, die uns beim Datenschutz immer wieder begegnen.

  • Derjenige, um dessen Daten es geht, wird als “betroffene Person” oder "Betroffener" bezeichnet, und
  • Verantwortlicher” oder "verantwortliche Stelle" ist die Bezeichnung für Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Alle anderen sind im Sinne des Gesetzes sogenannte "Dritte".

Was kann man mit Daten machen?

Die Beantwortung der Frage, was mit personenbezogenen Daten alles gemacht werden kann, ist deshalb so wichtig, weil nach der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten zunächst einmal verboten ist! "Zunächst einmal verboten" heißt: "nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt." Welche dies sind, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

Merke:
Verantwortliche Stellen möchten die Daten von Betroffenen verarbeiten. Das ist nur unter bestimmten, streng geregelten Bedingungen erlaubt.

Zusammenfassung

Am Datenschutz Beteiligte:

"Betroffener" = derjenige, um dessen Daten es geht
"Verantwortlicher" = derjenige, der die Daten verarbeitet

Personenbezogene Daten kann man:
  • erheben
  • speichern
  • verändern
  • an Dritte vermitteln
  • löschen
  • sperren

verarbeiten

Wir vertrauen Ihnen und Ihrer Kompetenz!

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