Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Fragen zum Thema Datenschutz geht.
Was zeichnet den Datenschutzbeauftragten aus
und was sind seine Funktionen?

Der Datenschutzbeauftragte ist ein Experte für alle juristischen und IT-spezifischen Aspekte des Datenschutzes. Er ist grundsätzlich weisungsfrei und direkt der Geschäftsleitung unterstellt. Er darf in seiner Funktion keine Interessenkonflikte mit eventuellen anderen Funktionen im Unternehmen haben.

Er ist Makler, Schlichter und Vertrauensmann für alle Stellen, die potenziell Umgang mit personenbezogenen Daten haben.

Jeder kann ihn vertrauensvoll ansprechen, denn er ist, wie ein Arzt, zur Geheimhaltung des Gesprächsinhalts verpflichtet. Wenn bei Problemen Maßnahmen eingeleitet werden müssen, wird er dies ohne Nennung von Namen tun.
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen?

Der Datenschutzbeauftragte berät die Geschäftsleitung umfassend zum Thema Datenschutz. Er erklärt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie dies innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens geschehen kann. Vor dem Einsatz neuer Programme, die mit kritischen Daten arbeiten, hilft er bei der Risikobewertung und gegebenenfalls bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Darüber hinaus schult er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gibt entsprechendes Informationsmaterial heraus.

Regelmäßig kontrolliert er, dass im Unternehmen alle Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden, und er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme.
Und schließlich dient er bei Unklarheiten oder Streitigkeiten als neutraler Vermittler. In solchen Fällen entscheidet er über weitere Maßnahmen und schaltet gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden ein.